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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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Viele Läufe müssten wegen Fehlstart eigentlich annulliert werden
 
 
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05.02.2019  

 
 

Beim Lauf "Rund um das Bayer-Kreuz" hat der Starter noch das Sagen und der Moderator wird zum schmückenden Beiwerk. Klare Ansage von LVN Starterobmann Marc Klages: "Auf die Plätze, ... Los".
 
Das Sagen beim Start hat ganz allein der - ausgebildete - Starter
Bei vielen Läufen herrscht Regelunsicherheit. Streng genommen müssten sie wegen Fehlstart eigentlich annulliert werden.

 
Die meisten Laufveranstaltungen sind als Wettkampf ausgelegt und damit es hier einheitlich und gerecht zugeht, sind die Abläufe und Bestimmungen mit einem Regelwerk versehen. Im organisierten Sport in Deutschland sind es die Deutsche Leichtathletikordnung (DLO), bzw. die internationalen Wettkampfregeln (IWR).
 
Im Regelwerk ist auch die Startprozedur festgelegt. Demnach ist hierfür ein ausgebildeter "Starter" verantwortlich. Das Startkommando heißt "Auf die Plätze, ... Los", wobei mit "Los" der Startschuss gemeint ist.
 
Im laufe der Zeit hat sich der Start vielerorts verselbständigt. Bei vielen Läufen hat der Moderator die Prozedur übernommen und es wird heruntergezählt. Die Teilnehmer laufen los, sobald man bei Null angelangt ist. Es gibt aber auch das Schauspiel bei einigen Läufen, wonach der Moderator das Startkommando "Auf die Plätze, fertig, los" verwendet. Ein Startkommando vom Bahnlauf aus der Hocke, das mit einem Start aus dem Stand nichts zu tun hat. Professionell ist das auf jeden Fall nicht. Der Kampfrichter, in seiner Funktion als Starter kann seine Aufgabe nicht richtig ausführen und wird somit zum schmückenden Beiwerk.
 
"Das sind alles Fehlstarts", bestätigte bereits vor Jahren schon der deutsche Leichtathletikverband (DLV) auf Anfrage. Und eigentlich müsste man die Läufe alle für ungültig erklären. Die Starts sind regelwidrig und werden von Leuten durchgeführt, die hierfür nicht ausgebildet wurden.
 
Von den moderierenden "Herunterzählern" ist es sicherlich gut gemeint. Der Start wird damit spannender, die Spannungskurve steigt und bei Null wird wie bei einer Rakete Gas gegeben. Doch diese Prozedur birgt Probleme und Fehlerquellen.
 
Das Problem: Als Startkommando und damit auch für die Zeitnahme gilt ganz allein der Startschuss. Es kommt jedoch nicht selten vor, dass ein nicht hierfür ausgebildeter Moderator die Prozedur an sich reißt und herunterzählt. Was ist, wenn dann bei "Null" kein Startschuss fällt, weil der Startrevolver oder die Patrone klemmt? Die Teilnehmer laufen dann trotzdem los. Und die Zeitnahme?
 
Auch kam es schon vor, dass der Moderator die Teilnehmer auf die Strecke schickte, obwohl der hierfür ausgebildete "Starter" seinen Revolver noch gar nicht ausgepackt hatte. Und die Zeitnahme?
 
Nun, bei solchen "Fehlstarts" kann man die Teilnehmer kaum, bis gar nicht wieder zurückholen und der Zeitnehmer hat die Zeit nach persönlichem, eigenem Ermessen gestartet.
 
Bei Bahnläufen ist die Sache eindeutig, da sind Startrevolver und Zeitnahme miteinander gekoppelt. Davon abgesehen, dass hier der Moderator auch nicht auf die Idee käme herunterzuzählen.
 
Das automatisierte Herunterzählen, z.B. vom Band hat aber auch einen weiteren Nachteil. Ist die mehrere sekundenlange Prozedur von 10 bis 0 erstmal gestartet, lässt sie sich im Notfall nur schwer bis gar nicht abbrechen, wogegen bei einem "korrekt" durchgeführten Start, der "Knall" nach einem "Auf die Plätze, ..." erst dann erfolgt, wenn der Starter, sprich der Kampfrichter es für richtig empfindet.
 
Das kann passieren, wenn der Start durch nicht ausgebildete Akteure erfolgt. Ein Helfer befindet sich noch im Startkanal, blockiert die Läufer, die um ihn herumlaufen müssen. Dennoch erfolgt ein Startschuss, durch den Sponsor.
 
Bei vielen Läufen hat es sich auch "manifestiert", dass der Bürgermeister oder der Sponsor den Startschuss zum Lauf abgibt. Da bekommen unter umständen Personen das erste Mal in ihrem Leben eine Waffe in die Hand gedrückt und sollen ohne jegliche Vorbildung eine Kampfrichtertätigkeit ausführen.
 
Der für den Leichtathletikverband Nordrein (LVN) zuständige Starterobmann Marc Klages hat zu dem Thema eine klare Aussage: "Starts sind ausschließlich nur von ausgebildeten Startern auszuführen. Sollte der Start von einem Bürgermeister oder Sponsor durchgeführt werden, dann ist das eine Ausnahme und sollte nur in Anwesenheit und direkter Anleitung eines hierfür ausgebildeten Starters erfolgen".
 
Ausgebildete Starter haben vom Leichtathletikverband eine Starterlizenz und sind auch im Besitz eines kleinen Waffenscheins.
 
Das Ganze hat schon was von "Keiner weiß Bescheid und alle machen mit". Um den Veranstaltern mehr Sicherheit zu geben, führten die Leichtathletikverbände LVN und FLVW letztes Jahr unter dem Dach der NRW-Laufakademie Schulungen für Verbandsaufsichten durch. Auf Wunsch vieler Laufveranstalter erfolgen in diesem Jahr auch für sie Lehrgänge.
 
 
Auszug aus der IWR:
 
Regel 240.6: Straßenläufe müssen mit einem Schuss aus dem Startrevolver, einer Kanone, einem Signalhorn oder ähnlichem gestartet werden, dabei entspricht das Kommando dem für Läufe länger als 400m (Regel 162.2b: In Läufen länger als 400m ... lautet das Kommando "Auf die Plätze". Alle Läufe sind vom Starter üblicherweise mit einem Schuss aus einem nach oben gerichteten Revolver zu starten). Bei Straßenläufen mit einer großen Zahl an Läufern soll fünf Minuten, drei Minuten und eine Minute vor dem Start eine Vorankündigung gegeben werden. Beim Kommando "Auf die Plätze" haben sich die Läufer an der Startlinie in der vom Veranstalter festgelegten Weise aufzustellen. Der Starter hat sicherzustellen, dass kein Wettkämpfer mit dem Fuß (oder irgendeinem teil des Körpers) die Startlinie oder den Boden davor berührt und hat dann den Wettbewerb zu starten.




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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